Was tun bei Stress mit dem Vermieter?
Rechte und Pflichten des Mieters
Stress mit dem Vermieter kann viele Gründe haben. Probleme können von seiten des Vermieters beginnen, wenn dieser sich beispielsweise über ein ungeputztes Treppenhaus, angeblichen Lärm oder ausbleibende Mietzahlungen beschwert. Natürlich können auch von Seiten der Mieter Probleme an den Vermieter herangetragen werden: Gerade im Winter ist eine nicht funktionierende Heizung ein Ärgernis, generell geht es oft um eine Schimmelproblematik oder um eine vermutlich falsche Nebenkostenabrechung.
Wenn der Vermieter mit Kündigung droht
Viele Vermieter drohen im Streit mit der Kündigung, weil sie denken, hier ein wirksames Mittel in der Hand zu haben. Mietern sei in diesem Fall zu ihrer Beruhigung gesagt, dass die Rechte des Mieters in Deutschland sehr gut geschützt sind und dass die überwiegende Mehrheit der Drohungen mit der Kündigung in jeder Hinsicht unwirksam sind. Gerade weil der Mieterschutz in Deutschland so groß geschrieben wird, reichen Streitigkeiten in den meisten Fällen definitiv nicht aus, um einen Mieter vor die Tür zu setzen.
Mieterschutzbund kann helfen
Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, Mitglied im Mieterschutzbund zu sein. Wer hier Mitglied ist, weiß seine Interessen im Streitfall gut vertreten. Wenn der Streit mit dem Vermieter nicht gütlich beigelegt werden kann, sind auch durch eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund oft die Kosten eines möglichen Rechtsstreits gedeckt. Wenn sich Ärger mit dem Vermieter anbahnt, sollten Mieter im Sinne einer pragmatischen Lösung natürlich erst das Gespräch mit dem Vermieter suchen, ohne selbst ihrerseits gleich Drohungen auszusprechen. Wenn das Verhältnis generell schwierig ist, kann es Sinn machen, hier eine neutrale Person zum Gespräch hinzuzuziehen. Eventuelle Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden. Wenn auf diesem Wege keine Einigung zu erzielen ist, sei angeraten, sich an den Mieterschutzbund zu wenden und keine unnötige Zeit zu verlieren. Eigenmächtige Aktionen wie Einbehaltung der Miete oder Kürzung der Miete sollte man idealerweise vorher mit dem Mieterschutzbund absprechen.
Niemels Mietzahlungen einstellen
Auf gar keinen Fall sollten Mieter einfach über Wochen oder gar Monate keine Miete mehr bezahlen - dies kann zu einer wirksamen fristlosen Kündigung führen! Mietminderungen sollten unbedingt schriftlich angekündigt werden, hierbei ist dem Vermieter auch eine Frist zum Abstellen der Mängel zuzugestehen. Wer einfach keine Miete mehr zahlt, weil er sich im Recht fühlt, riskiert, auf die Straße gesetzt zu werden - soweit muss es aber in den meisten Fällen gar nicht erst kommen.